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Pastoralrat

Allgemeines

Der Pastoralrat ist gemäß dem Statut der Diözese Augsburg das vom Diözesanbischof eingesetzte Organ, das sich mit pastoralen Fragen in der Pfarreiengemeinschaft befasst. Ziel des Pastoralrats ist es, den Aufbau einer lebendigen Pfarreiengemeinschaft zu fördern und dabei den Heils- und Weltauftrag der Kirche zu verwirklichen. Der Pastoralrat berät und unterstützt den Pfarrer in seinen Aufgaben und trägt so aktiv zur Gestaltung des kirchlichen Lebens bei.

Mitglieder

Der Pastoralrat setzt sich zusammen aus:

  1. Dem Pfarrer als Leiter der Pfarreiengemeinschaft
  2. Den Priestern und Diakonen, die zur Mitarbeit für die Pfarreiengemeinschaft bestimmt sind
  3. Den hauptamtlichen pastoralen Mitarbeitern
  4. Den Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte der beteiligten Pfarreien
  5. Den weiteren Vertretern und Beauftragten aus den beteiligten Pfarreien

Ansprechpartner

Haben Sie ein Anliegen für den Pastoralrat? Wenn Sie ein Anliegen oder eine Frage haben, können Sie sich gerne an den Vorsitzenden des Pastoralrats, Herrn Christoph Balzer, oder an die 2. Vertreterin, Ruth Wieser-Schön, wenden. Kontakt nehmen Sie bitte über das Pfarrbüro.

Amtszeit

Die Amtszeit des Pastoralrats beträgt vier Jahre.

Gemeinsam

Gemeinsam gestalten wir das Leben in unserer Pfarreiengemeinschaft – mit Ihrer Unterstützung und Ihrem Engagement!

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