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Kirchenverwaltungen

Allgemeines

Die Kirchenverwaltung ist das zentrale Gremium für die wirtschaftlichen und verwaltungstechnischen Angelegenheiten der Kirchenstiftung. Sie wird von den Gemeindemitgliedern gewählt und trägt Verantwortung für die finanziellen und materiellen Ressourcen der Pfarrei.

Aufgaben

Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Wahl des Kirchenpflegers, der die laufenden Amtsgeschäfte der Kirchenstiftung führt.
  • Verwaltung des Kirchenvermögens, einschließlich Gebäude, Grundstücke und Rücklagen.
  • Erstellung des Haushaltsplans für das laufende Jahr.
  • Prüfung der Kirchenrechnung und Entlastung des Kirchenpflegers.
  • Beschluss über Bau- und Verwaltungsaufgaben in Zusammenarbeit mit der Bischöflichen Finanzkammer.
  • Arbeitgeberfunktion für Angestellte in Kirche und Kindergarten.

Amtszeit

Die aktuelle Kirchenverwaltung hat ihr Amt im Jahr 2025 angetreten. Ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre.

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