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Prävention gegen sexualisierte Gewalt im Bereich des Kirchlichen Ehrenamtes

Die am 1. Juli 2015 in Kraft gesetzte diözesane Präventionsordnung hat gemeinsam mit dem Bundeskinderschutzgesetz das Ziel, bestehende Lücken im Kinderschutzgesetz zu schließen und die Prävention und Intervention gegenüber sexualisierter Gewalt zu stärken.

Unsere Aufgabe war und ist es weiterhin, diese diözesane Präventionsordnung in unserer Pfarreiengemeinschaft auch im Bereich der ehrenamtlich Tätigen (Ministranten / Landjugend / Lektoren / Kommunionhelfer / Kleinkinder- u. Familiengottesdienstkreise / Kinderbibeltagteam / Ltg. d. Krabbelgruppen / Besuchsdienste /  Pfarrgemeinderäte u. w.) umzusetzen.  Je nach Art und Häufigkeit der Tätigkeit reicht es aus, eine sogenannte Selbstauskunf/Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Es gibt aber auch Aufgabenbereiche (z. B. MitarbeiterInnen Kleinkindergottesdienstteam …) die es erfordern, ein Erweitertes Führungszeugnis zur Einsicht vorzulegen.
Unsere Ehrenamtlichen erhalten zu diesem Thema regelmäßig Post.
Aus dem HA-Team hat sich Gemeindereferent Alfred Hirsch (Kontakt: Tel. 09071/7979571,  Email: alfred.hirsch@bistum-augsburg.de) bereit erklärt, als Ansprechpartner und Koordinator zur Verfügung zu stehen.
 
Gemeinsam leisten wir so in unserer Pfarreiengemeinschaft einen wichtigen Beitrag, um Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen geschützte Räume zu bieten, in denen sie sich gut entwickeln und sicher leben können.
 
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre wohlwollende Unterstützung in diesem wichtigen Anliegen.
Msgr. Harald Heinrich, Pfarrer  &  Alfred Hirsch, Gemeindereferent

Anlagen:

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